Projekte

Zu den Arbeitsgelegenheiten gem. § 16 Abs. 3 SGB II gehört seit 2005 die

„Berufliche Orientierung und Arbeitserprobung
für Jugendliche“

Wie der Name schon besagt, handelt es sich hierbei um eine Arbeitsorientierung und Erprobung in der secundus Fachkenntnisse aus folgenden Arbeitsgebieten an junge Erwachsene vermittelt:

Die Jugendlichen, die für eine solche Arbeitsgelegenheit in Frage kommen werden von Lippe pro Arbeit vorgeschlagen. In der Regel werden die Stellen zunächst für ein halbes Jahr genehmigt.

Die persönlichen bzw. beruflichen Ziele der Maßnahme sind für die Teilnehmer unterschiedlich. Im Allgemeinen kann man aber sagen, dass es, neben der beruflichen Orientierung, um eine Integration in den Arbeitsmarkt geht. Darüber hinaus werden sich die jungen Erwachsenen ihrer eigenen Stärken  und Schwächen bewusst und werden gezielt nach individuellen Gesichtspunkten praxisnah und in der Theorie gefördert.

In dieser Arbeitsgelegenheit steht der Erwerb von Schlüsselqualifikationen und sozialer Kompetenz im Mittelpunkt.

Gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten für Erwachsene

in Einzelstellen gemäß § 16, Abs. 33, SGB 2

secundus gGmbH ist unter anderem tätig in der Betreuung und Verwaltung gemeinnütziger Arbeitsgelegenheiten für Erwachsene in Einzelstellen gemäß § 16, Abs. 33, SGB 2.

Gemeinnützige Träger beantragen Stellen für zusätzliche Tätigkeiten beim Netzwerk Lippe. Lippe pro Arbeit weist den Trägern nach Genehmigung erwachsene Teilnehmer zu. Diese werden sechs Monate lang über vier Wochentage in sozialen Projekten und Einrichtungen eingesetzt.

Der gemeinnützige Einsatz findet unter anderem in Schulbüchereien, Kindergärten, Bibliotheken, Verkehrsvereinen, Kirchengemeinden und Vereinen zur sozialen Integration statt.

Einmal wöchentlich findet in Detmold oder in Lemgo ein Schulungstag durch secundus gGmbH statt. In diesem Rahmen können die gemeinnützig Tätigen ihre praktischen Erfahrungen reflektieren und Fachwissen erwerben bzw. vertiefen.

Der 3. Weg

secundus führt Berufsausbildungen im Rahmen des  Projektes „3. Weg in der Berufsausbildung “ durch. Es handelt sich um ein Modellprojekt des Landes NRW, das von der GIB Bottrop wissenschaftlich begleitet wird. Beteiligt an der Ausbildung sind immer ein verantwortlicher Bildungsträger und ein, oder mehrere Praxisbetriebe der Region. 

Das Pilotprojekt richtet sich an ausbildungswillige Jugendliche und junge Erwachsene, die aufgrund ihrer persönlichen und sozialen Voraussetzungen ohne Unterstützung voraussehbar nicht in der Lage sind, zu einem Berufsabschluss zu kommen (fehlende „Ausbildungsreife“). Die Jugendlichen haben bereits an einer berufsvorbereitenden Maßnahme (z. B. BvB, Werkstattjahr) teilgenommen. Im Rahmen des 3. Weges haben sie bis zu 5 Jahren Zeit, ihre Ausbildung abzuschließen. Im Fall von Abbrüchen werden bis dahin erreichte Ausbildungsmodule zertifiziert. Während der Ausbildung werden die Auszubildenden fachlich und sozial intensiv unterstützt. Die Ausbildung erfolgt in enger Kooperation mit den Kammern, den Berufsschulen und dem örtlichen Beschäftigungsnetzwerk.

secundus gGmbH bietet in Kooperation mit dem LKS gGmbH Ausbildungen zur Fachkraft im Gastgewerbe an. Die ersten Auszubildenden werden Ende 2008/ Anfang 2009 ihre Prüfung ablegen. Einige werden das Ausbildungsziel aufstocken und nach dem Abschluss „Fachkraft im Gastgewerbe“ einen Abschluss als Koch oder Restaurantfachkraft anstreben. Im September 2008 beginnt die zweite Gruppe Auszubildender.

 

Auszubildende_3Weg

Einige der Auszubildenden

 

Am Beispiel des in regelmäßigen Abständen stattfindenden Gala Dinners haben die Auszubildenden die Möglichkeit ihre Fähigkeiten im Servicebereich zu beweisen.

 

Ausbildung 2006

Das Programm setzt sowohl auf Träger, die in anerkannten Ausbildungsberufen ausbildungsberechtigt sind sowie auf Betriebe, die entweder in den letzten drei Jahren nicht ausgebildet haben oder sich erstmals entschließen auszubilden. Der Ausbildungsvertrag wird zwischen Auszubildenden und Trägern abgeschlossen, die betrieblichen Praxiszeiten müssen jedoch mindestens 36 % der Ausbildungszeit betragen. Bei einem 3-jährigen Ausbildungsberuf betragen diese Lernanteile im 1. Ausbildungsjahr zwischen zwei und vier Monaten, im 2. Ausbildungsjahr zwischen drei und fünf Monaten und im 3. Ausbildungsjahr zwischen fünf und sieben Monaten. Der Träger leistet nicht nur einen fachlichen Beitrag zur beruflichen Ausbildung der einzelnen Jugendlichen, sondern entlastet gleichzeitig die Betriebe, z. B. durch die Übernahme der Verwaltungstätigkeiten, die bei der Durchführung von Ausbildungen entstehen. Er ist ebenfalls Ansprechpartner für die Berufsschule.

In Kooperation mit Lift e.V., dem LKS und weiteren Partnern bieten wir Ausbildungen im Bereich Bürokommunikation und Gastronomie an.

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